Bald wieder Verbeamtung als Lehrerin oder Lehrer in Berlin?

Das Wichtigste in Kürze

  • In Berlin erfolgte bislang keine Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern
  • Um den potenziellen Nachwuchs zu locken, plant Rot-Grün-Rot, sie auch dort wieder anzubieten
  • Verhandlungen sind noch nicht ausgereift: Details zu Höchstalter und Finanzierung müssen festgelegt werden
  • Wenn sich die Idee durchsetzt, wird der Beamtenstatus ab 2023/2024 in Berlin wieder möglich sein
  • Vorteile: Sicherheit, Beihilfeleistung zur Krankenversicherung, Pension statt Rente

Wenn du schon als Lehrerin oder Lehrer in Berlin arbeitest, wirst du wahrscheinlich nicht verbeamtet sein. Immerhin wird in diesem Bundesland nunmehr seit 20 Jahren darauf verzichtet. Durch den Fachkräftemangel planen die SPD, die Grünen und die Linken jedoch, das wieder zu ändern. Die Verbeamtung soll wieder mehr Menschen in den Lehrberuf locken.

Berlin bislang mit Sonderrolle in puncto Verbeamtung

Lehrerinnen und Lehrer haben fast in jedem Bundesland die Möglichkeit, verbeamtet zu werden. Lediglich Berlin ging bislang einen Sonderweg. Seit 20 Jahren ist eine Verbeamtung für Beschäftigte in dem Beruf nicht vorgesehen. Doch das macht sich in Zahlen bemerkbar: So kommt es gerade in Berlin zu einem ausgeprägten Fachkräftemangel.

Jährlich sollen rund 700 potenzielle Nachwuchslehrerinnen und -lehrer in andere Bundesländerabgewandert sein, da dort die Chance auf den Beamtenstatus besteht. Kein Wunder, bringt dieser doch viele Vorteile – wie Unkündbarkeit und eine Pension im Ruhestand, statt der meist deutlich geringer ausfallenden gesetzlichen Rente.

Planungen von SPD, Grünen und Linken

SPD, Grüne und Linkemöchten verhindern, dass weitere Nachwuchskräfte aufgrund der fehlenden Verbeamtung Berlin meiden. So sollen auch in der deutschen Hauptstadt angehende und bereitstätige Lehrerinnen und Lehrer die Option darauf erhalten können. Die Details sind jedoch noch nicht vollständig ausgereift. So muss beispielsweise geklärt werden, ob die bisherige Höchstaltersgrenze von 45 Jahren bleibt oder ob sie angehoben wird. Eine Altersgrenze von 52 Jahren war bereits im Gespräch. Grundsätzlich sollen sowohl angehende Lehrerinnen und Lehrer – also der Nachwuchs im Beruf – als auch die bereits darin tätigen Personen von der Anpassung profitieren können.

Logisch, dass hier auch die Finanzierung besprochen werden muss. Im Fokus steht zum Beispiel die Frage nach der Einrichtung eines Pensionsfonds. Außerdem dürfen Lehrkräfte, deren Verbeamtung nicht möglich ist oder die sie nicht in Anspruch nehmen wollen, nicht durch die Neuregelung benachteiligt werden.

Setzt sich die Änderung durch, könnten rund 14.000 bis 17.000 Lehrkräfte profitieren. Dem gegenüber stehen etwa 7.000 Beschäftigte, die sich etwa aufgrund einer bestehenden Erkrankung trotzdem nicht verbeamten lassen können. Die Betroffenensollen beispielsweise durch eine Reduzierung von Arbeitsstunden entschädigt werden.

Schuljahr 2023/2024 als Starttermin im Fokus

Löst der aktuelle Vorschlag das Problem des Fachkräftemangels in Berlin? Das muss noch abschließend geklärt werden. Wenn Rot-Grün-Rot den Entwurf ausgearbeitet hat, wird die Verbeamtung voraussichtlich ab dem Schuljahr 2023/2024 auch Lehrerinnen und Lehrern in diesem Bundesland angeboten.

Wer unter die dann geltende Altersgrenze fällt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann sich dafür entscheiden. Die Vorteile wie eine erhöhte Jobsicherheit, die Unterstützung bei der Zahlung von Krankenkassenbeiträgen und die Pension im Alter könnten dann wieder mehr Menschen im Lehrberuf auch nach Berlin locken.

Fazit: Chance auf Beamtenstatus könnte auch in Berlin zurückkehren

Die Verbeamtung in Berlin könnte für den Lehrberuf bereits ab dem Schuljahr 2023/2024 zurückkehren. Wer aktuell in dem Bundesland tätig ist oder sich für den dortigen Einstieg als Lehrerin oder Lehrer entscheidet, darf also vermutlich bald von den Vorzügen des Beamtenstatus profitieren.