Nette Geschenke von Eltern oder Schülern dürfen von dir als Lehrkraft in der Regel nicht angenommen werden. MLP zeigt, was in puncto Zuwendungen gilt!
Ein Geschenk für die Lehrerin oder den Lehrer mag eine nette Geste sein, doch viele wissen nicht, dass es die Lehrkräfte meist gar nicht annehmen dürfen. Die Zuwendungen stehen bereits ab geringen Beträgen unter Strafe. Wer sicher gehen möchte, sollte sich an Geschenke von einem Wert mit maximal zehn Euro halten.
Zuwendungen sind laut Definition Vorteile mit materiellem oder immateriellem Wert - oder, einfacher formuliert: Geldgeschenke, Gutscheine, Eintrittskarten und Sachwerte. Auch Einladungen zum Essen oder zu einer Urlaubsreise fallen in diese Kategorie. Gerade Lehrkräfte sollten hierüber Bescheid wissen, da sie bei der Annahme solcher Zuwendungen durch ihre Schülerschaft oder die Eltern leicht gegen das Gesetz verstoßen können.
Allgemein ist keinerlei Art der Belohnung für Lehrkräfte erlaubt. Das heißt: grundsätzlich darfst du keine Geschenke annehmen, die dir von Schülern oder deren Eltern gemacht werden. Dieses Verbot soll der Bestechung von Lehrkräften vorbeugen und somit verhindern, dass sich bestimmte Vorteile durch Zuwendungen ergeben. Nimmst du trotzdem ein Geschenk an, droht eine Geldbuße oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Es gibt aber Ausnahmen. So sollte immer die genaue Situation bedacht werden. Verabschiedest du gerade eine liebgewonnene und jahrelang begleitete Klasse oder liegt der Zeitpunkt der Geschenkübergabe kurz vor der Notenvergabe? Im ersten Fall werden kleine Geschenketoleriert, während sie im zweiten Fall unangebracht sind. Auch die Art des Geschenks ist wichtig; so sind etwa bei Lehrerverabschiedungen gängige Präsente wie Blumen oder Pralinendenkbar. Wer zum Abiball eingeladen wird, kann auch eher zusagen als bei der Einladung zu einem unabhängigen Abendessen.
Grundsätzlich können Geschenke mit einem geringfügigen Wert, zum Beispiel Massenware oder Werbegeschenke sowie Selbstgemachtes, angenommen werden. Als Faustregel gilt: maximal 25,sicherheitshalber 10 Euro und das auch nur durch die Klassengemeinschaft als durch Einzelpersonen.
Im Zweifelsfall solltest du die Zustimmung der zuständigen Bezirksregierung einholen, bevor du Geschenke annimmst.
So schade es auch sein kann und so schwer es dir auch fallen mag: Du solltest Geschenke deiner Schüler und auch ihrer Eltern im Zweifelsfall dankend ablehnen. Damit dein Gegenüber nicht enttäuscht oder sogar beleidigt reagiert, nennst du am besten gleich die Gründe; nämlich, dass es dir von Rechtswegen her nicht erlaubt ist. So beugst du auch ähnlichen Situationen vor.