Das Referendariat oder auch Vorbereitungsdienst genannt umfasst die zweite Phase der Ausbildung zum Lehrer nach dem Lehramtsstudium. Im Vordergrund steht die praktische Erfahrung an einer Schule. Zusätzlich zur Lehrpraxis absolvieren Referendare unterschiedliche Studienseminare und Fortbildungen, um ihre didaktischen und pädagogischen Fähigkeiten weiter auszubauen. Je nach Bundesland unterrichten Referendare komplett selbstständig oder mit dem Umfang eines halben Lehrauftrages.
Der Standard Karriereweg zum Lehrer umfasst drei Phasen. Die erste Phase bildet das Lehramtsstudium ab. Danach folgt das Referendariat, das auch Vorbereitungsdienst genannt wird. Als dritte Phase wird schließlich die kontinuierlich Weiterbildung im Lehrerberuf bezeichnet.
Der Vorbereitungsdienst dauert je nach Bundesland zwischen 18 und 24 Monate und endet mit dem Ablegen des zweiten Staatsexamens. In Bayern und Thüringen muss man mit einer Dauer von 24 Monaten rechnen, während man in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bereits nach einem Jahr fertig ist. In den meisten Bundesländern dauert das Referendariat 18 Monate. Darunter fallen Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein. In Hessen dauert das Lehramtsreferendariat 21, in Baden-Württemberg 19 und in Sachsen-Anhalt 16 Monate.
Während deiner kompletten Referendariat-Zeit bist du nicht nur an einer Schule, sondern besuchst auch begleitende Studienseminare, bei denen du schriftlich geprüft wirst oder Präsentationen halten musst. Der schulpraktische Teil umfasst drei Etappen:
Die zweite Staatsprüfung bezieht sich im Gegenzug zur ersten Staatsprüfung, die sehr theoretischer Natur war, verstärkt auf die praktischen Aspekte. Dabei werden die im Vorbereitungsdienst erworbenen Unterrichts-, Erziehungs-, Beratungs- und Reflexionsfähigkeiten in Form von Lehrproben geprüft. Zudem besteht das Staatsexamen aus einer mündlichen Prüfung und einer Examenshausarbeit.
Als Referendar wirst du in der Regel als Beamter auf Widerruf eingestellt. Damit steht dir eine Besoldung als Beamtenanwärter zu. Darin enthalten ist der Anwärtergrundbetrag, wie mögliche Zulagen für Kinder und (in den meisten Bundesländern) Ehegatten. Einen pauschalen, allgemeingültigen Grundbetrag gibt es nicht Zahl. Die Höhe ist abhängig von der Besoldungsgruppe, des Bundeslandesund der Schulart. Die Besoldungsgruppe als Referendar richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die man auch ins Lehramt einsteigen würde. Lehrer sind der Besoldungsgruppe A zugehörig. Und können darin zwischen A2 und A13 eingegliedert werden.
Wie bei der Dauer des Referendariats sind die zugehörigen Bewerbungskriterien auch hier abhängig vom zugehörigen Bundesland. Trotzdem haben wir hier eine ausführliche Liste für euch mit allen Dokumenten, die erforderlich sein können:
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