Wer als verbeamtete Lehrkraft tätig ist, hat grundsätzlich gute Aussichten auf eine ausreichende Pension. Doch hängt diese stark von der tatsächlichen Dienstzeit ab, einen sicheren Anspruch auf Ruhegehalt haben nur Beamte auf Lebenszeit nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Weiterhin steigt in einigen Bundesländern die Zahl der Lehrer ohne Beamtenstatus. Wie können sie die mögliche Lücke bei der Altersvorsorge schließen? MLP gibt Tipps!
Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist für viele Lehrkräfte das Berufsziel schlechthin. Denn: In diesem Fall müssen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden. Stattdessen wartet im Alter die Pension. Rund 80 Prozent der in Deutschland tätigen Lehrkräfte haben den Beamtenstatus auf Lebenszeit inne und können grundsätzlich auf diese Art des Altersgeldes hoffen. Die restlichen 20 Prozent fallen aus der Gruppe heraus – außerdem ist zu erwarten, dass die Anzahl der nicht verbeamteten Lehrkörper ansteigen wird. Denn in vielen Bundesländern ist schon heute eine Verbeamtung nicht mehr vorgesehen.
Wer aber die Pension erhält, kann sie sich anhand eines Punktesystems errechnen. Jedes volle Dienstjahr wird mit rund 1,8 Prozentpunkten bewertet. 71,75 Prozentpunkte erreicht durch 40 komplette Dienstjahre – also 71,75 Prozent des einstigen Bruttosolds – bilden das Maximum. Die Höhe der Pension orientiert sich an dem Bruttosold, der die letzten zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand gezahlt wurde. Zum Vergleich: Wer als angestellter Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann voraussichtlich maximal mit 60 Prozent des bisherigen Gehalts rechnen.
Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, die auf mindestens fünf Jahre Dienstzeit zurückblicken, haben grundsätzlich Anspruch auf die Pension. Wer aufgrund von Krankheit bzw. Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet, behält den Anspruch ebenfalls. Maximal kann ein Beamter auf Lebenszeit 71,75 Prozent seiner bisherigen Dienstbezüge als Ruhegehalt im Fall der Dienstunfähigkeit und im Alter beziehen. Nach Erreichen der Altersgrenze geht das jeweilige Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit in ein Altersruhegehalt in gleiche Höhe über. Wer seinen Beamtenstatus verliert, bleibt jedoch bei der Pension außen vor und wird i.d.R. in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Und viele Lehrkräfte erreichen den höchsten Prozentsatz der verfügbaren Pension nicht; allein im Jahr 2018 konnte nur jeder vierte Lehrer die maximale Grenze erreichen.
Nicht verbeamtete Lehrer erhalten keine Pension, sondern die normale gesetzliche Rente. Daher zahlen sie während des Berufslebens auch in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Hier gilt: Wer länger und mehr einzahlt, bekommt am Ende auch ein höheres Altersgeld. Oft reicht die gesetzliche Rente aber nicht aus, um bis ans Lebensende den gewohnten Lebensstandard zu halten – das gilt auch für betroffene Lehrkräfte.
Für Lehrkräfte gibt es ebenso die klassischen Vorsorge-Möglichkeiten, wie sie andere Berufstätige haben. Wir stellen dir die wichtigsten Formen der privaten Vorsorge vor. Allen gemeinsam ist, dass sie steuerbegünstigt sind und dir eine Rente auf Lebenszeit auszahlen, ganz gleich, wie alt du wirst.
Die Riester-Rente ist auch für Lehrkräfte interessant. Die Beiträge sind steuerlich begünstigt. Du holst dir also einen Teil über deine Steuererklärung zurück. Das Finanzamt berücksichtigt maximal 2.100 Euro pro Jahr.
Der Staat zahlt bei der Riester-Rente zusätzlich attraktive Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält eine Zulage in Höhe von 175 EUR pro Jahr. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es nochmals 185 Euro hinzu. Kam der Nachwuchs 2008 oder später zur Welt, sind es sogar 300 Euro.
Wichtig zu wissen: Beamte müssen bei ihrem Dienstherrn eine Einwilligungserklärung abgeben, damit die relevanten Daten vom Dienstherrn an die Zulagenstelle übermittelt werden können.
Bei der Rürup-Rente (auch Basisrente) handelt es sich um eine steuervergünstigte private Altersvorsorge. Die Beiträge zur Rürup-Rente kannst du als Sonderausgaben zu 92 Prozent (Stand: 2021) steuerlich absetzen. Dieser Prozentsatz steigt um jährlich zwei Prozent bis zum Jahr 2025. Ab diesem Jahr sind die Rürup-Beiträge dann zu 100 Prozent bis zur Jahresobergrenze (28.029 Euro für Ledige bzw. 56.058 Euro für Verheiratete) steuerlich ansetzbar.
Als weitere Option der Altersvorsorge können Lehrkräfte auf eine private Rentenversicherung setzen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hierbei vielfältig. Dabei kannst du unter anderem selbst festlegen,
Die Vorteile einer Privat-Rente liegen aber nicht nur in der Flexibilität ihrer Ausgestaltung, sondern auch in der geringeren Steuerlast bei der späteren Auszahlung. Außerdem sinkt der steuerpflichtige Ertragsanteil der Privat-Rente, je älter die Lehrperson bei ihrem Renteneintritt ist. Dafür können allerdings die Beiträge nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Für die nicht verbeamteten Lehrkräfte gibt außerdem die "Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes". Sie funktioniert ähnlich wie eine Betriebsrente für angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Lehrer zahlen während des Berufslebens in die Zusatzversorgung ein. Die Auszahlung richtet sich nach Alter, Verdienst und Einzahlungshöhe. Grundsätzlich soll durch den Zusatz ein Altersgeld in ähnlicher Höhe wie die Pension erzielt werden.
Von Anfang an auf eine hohe Pension hoffen, ist auch für Lehrkräfte nicht zu empfehlen. Gerade Berufsstarter sollten sich nicht auf die Verbeamtung und die damit einhergehenden Altersbezüge verlassen. Vielmehr können zusätzliche Absicherungen von Anfang an Sinn ergeben, um den gewohnten Lebensstandard auch bis ins hohe Alter beizubehalten.
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