Verbeamtung in Gefahr? Diese Krankheiten können sich negativ auswirken

Das Wichtigste in Kürze

  • Chronische Erkrankungen oder psychische Leiden könnten die Entscheidung des Dienstherren beeinflussen
  • Aber: viele Betroffene haben bereits erfolgreich geklagt
  • Für die Beurteilung des Gesundheitszustandes wird ein Amtsarzt beauftragt

Im Lehramt verbeamtet zu werden, ist eine angenehme Aussicht – immerhin winken nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben statt der gesetzlichen Rente die Pension und für das gesamte Berufsleben Arbeitsplatzsicherheit. Doch was, wenn chronische oder psychische Erkrankungen bei der Verbeamtung einen Strich durch die Rechnung machen? Wir verraten, welche Krankheiten die Verbeamtung hinauszögern oder sogar gänzlich verhindern könnten.

Warum Krankheiten grundsätzlich bei der Verbeamtung eine Rolle spielen

Die Einschätzung über den Gesundheitszustand künftiger Beamtinnen und Beamter wird nicht getroffen, um die Personen zu ärgern oder zu diskriminieren. Stattdessen steht folgender Gedanke dahinter: Wer verbeamtet ist, soll möglichst vollständig für die vorgesehene Dienstzeit eingesetzt werden. Leidet er oder sie bereits an Vorerkrankungen, die ein frühes Ausscheiden aus dem Job wahrscheinlich machen, spielt das eine Rolle bei der Entscheidung für oder gegen die Verbeamtung.

Risikofaktoren physische Erkrankungen

Die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung sind in den letzten Jahren zurückgeschraubt worden. Dennoch haben Personen mit bestimmten Erkrankungen eine geringere Chance auf die problemlose und zeitnahe Verbeamtung. Dazu gehören Risikofaktoren für die Gesundheit wie Übergewicht oder bestehender Bluthochdruck, aber auch Krankheiten wie Diabetes Mellitus oder Morbus Crohn. Hier wird bezüglich der Verbeamtung je nach Einzelfall entschieden. Außerdem gab es bereits Anwärterinnen und Anwärter, welche nach einer Absage geklagt und Recht bekommen haben.

Die beste Chance für eine zeitnahe Verbeamtung haben jene chronisch erkrankten Menschen, die an einer festgestellten Schwerbehinderung leiden. Sie müssen in diesem Fall lediglich ein Minimum gesundheitlicher Eignung vorweisen. Auch der Zeitraum der zu erwartenden Dienstfähigkeit wird aufgrund der Schwerbehinderung in der Regel verkürzt. Daher können Personen mit dieser gesundheitlichen Einstufung eher verbeamtet werden als chronisch Erkrankte ohne den Schwerbehindertenstatus.

Risikofaktoren psychische Erkrankungen

Psychischen Erkrankungen sind ein großer Risikofaktor. Wer an schweren Krankheitsbildern wie einer bipolaren Störung oder Schizophrenie leidet, wird es mit der Verbeamtung sicherlich schwererhaben. Doch müssen Personen in psychotherapeutischer Behandlung nicht generell eine Ablehnung fürchten. Ist eine Heilung absehbar und die psychischen Einschränkungen fallen vergleichsweise gering aus, muss die Psychotherapie einer Verbeamtung nicht im Wege stehen.

Daher sollten Lehramtsanwärter bei bestehenden Problemen nicht aus Angst vor Ablehnung der Verbeamtung auf diese Form der Unterstützung verzichten. Im Gegenteil: Je früher eine Depression oder Ähnliches behandelt wird, desto geringer wird wahrscheinlich die Auswirkung auf den Beamtenstatus sein.

Psychische Krankheiten können zwar eine Verbeamtung verhindern, sind jedoch nicht immer ein Ausschlussgrund.

Wer entscheidet über die Verbeamtung?

Die letztliche Entscheidung über eine Verbeamtung trifft der Dienstherr. Sie erfolgt jedoch in enger Absprache mit dem Amtsarzt, welcher die gesundheitliche Einschätzung der Kandidaten vornimmt. Dazu können auch die bisher behandelnden Ärzte und Therapeuten befragt werden, um ein Gesamtbild der Krankengeschichte zu erhalten.

Eine bestehende Krankheit kann und sollte demzufolge gegenüber dem Amtsarzt nicht verschwiegen werden. Selbst wenn sie während der Beurteilung nicht zur Sprache kommt, kann im Zweifelsfall sogar eine Verbeamtung zurückgenommen werden.

Fazit: Verbeamtung kann auch mit Krankheiten gelingen

Je nach Art der Erkrankung und der bisherigen Behandlungserfolge muss diese einer Verbeamtung nicht im Wege stehen. Menschen mit chronischen Erkrankungen haben besonders gute Chancen auf eine Verbeamtung, wenn ihre gesundheitliche Einschränkung in den Bereich der Schwerbehinderung fällt. Bei psychischen Erkrankungen sollte eine frühe Therapie nicht aus Angst vor einer eventuell wegfallenden Verbeamtung abgesagt, sondern vielmehr rechtzeitig gestartet werden.